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Sklaven und Sklavenhaltung in der Rihannischen Gesellschaft

In der Rihannischen Gesellschaft gehört die Haltung von Sklaven ebenso selbstverständlich zum Leben dazu, wie Essen und Trinken. Der Status Sklave in dieser Gesellschaft ist weitaus weniger negativ behaftet, wie in der Terranischen Gesellschaft. Nicht jedes Haus hält Sklaven, denn Sklavenhaltung ist teuer. Daher wird meist aus wirtschaftlichen Gründen auf Sklavenhaltung verzichtet, denn Sklaven verbrauchen oftmals mehr Ressourcen, als sie einbringen. Sklaven reicher Haushalte sind in der Regel stolz ihrem Haus gehören zu dürfen und zeigen es auch deutlich nach außen. Ihren Besitzer, Status und Rang, innerhalb ihres Besitzerhauses, erkennt man am Halsreif. Solche Halsreife können bisweilen sehr kostbar und teuer geschmückt sein. Nicht wenige Sklaven empfinden es als Ehre ihrem Hause gehören zu dürfen. Für ihre Besitzer sind sie oftmals ein Statussymbol. Je nach Vertrauen können sie sich frei bewegen und haben sogar gewisse Handlungsvollmachten und andere Privilegien.

Folgende Sklavenarten werden unterschieden:

1. Beutesklaven
2. Strafsklaven
3. Geburtssklaven

1. Beutesklaven:
Versklavte Lebewesen, die lebend bei Kriegseinsätzen oder feindlichen Übergriffen gefangen genommen wurden. Vertreter anderer Rassen können durchaus eine wichtige Ressource (Arbeitskraft, Wissen oder andere Fähigkeiten) darstellen. Je nach Wert dieser Ressource werden Lebewesen anderer Rassen versklavt. Besteht kein Nutzen eines solchen Lebewesens wird es getötet oder als Druckmittel für Lösegeldforderungen verwendet. Beutesklaven bleiben in der Regel lebenslang in der Versklavung und dürfen keine Nachkommen zeugen.

2. Strafsklaven:
Straffällig gewordene freie Mitglieder der rihannischen Gesellschaft können je nach schwere des Vergehens und ihrem weiteren Nutzen für die rihannische Gesellschaft versklavt werden. Können straffällig gewordene Personen der rihannischen Gesellschaft keinen Nutzen bringen, so werden sie diese gegebenenfalls auch, je nach Schwere der Straftat, hingerichtet. Diese Form der Versklavung ist temporär und die Dauer variiert, jedoch nicht länger als 25 Jahre.

3. Geburtssklaven:
Sklaven dürfen, je nachdem wie ihr Status im Besitzerhaus ist, Nachkommen zeugen. Diese Kindsklaven wachsen im Besitzerhaus im Status Sklave auch, werden aber je nach Fähigkeit gefördert und in der Regel im Alter von 25 Jahren in die Freiheit entlassen. Das Ansehen eines Hauses wird auch daran gemessen, ob die Geburtssklaven auf eine Freilassung verzichten und bis an ihr Lebensende dem Haus gehören wollen.

Ezri